Wichtig: Diese Seite ist eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Regeln unterscheiden sich stark nach Stadt und Bundesland. Prüfe immer die Website deiner Gemeinde bzw. Stadt und hole bei Unsicherheit fachlichen Rat (Anwalt, Steuerberatung, Bürgeramt).
Als Gastgeber bist du für die Rechtmäßigkeit deiner Vermietung verantwortlich. saintbnb ist ein Vermittlungs-Marktplatz und kann Inserate verlangen, die Registrierungsnummer enthalten, Inhalte entfernen und gesetzliche Meldepflichten erfüllen — ersetzt aber nicht deine lokalen Pflichten. Siehe auch die AGB.
1. Registrierung & Registrierungsnummer
Viele Kommunen verlangen eine Registrierung für die kurzzeitige Beherbergung von Gästen — teils schon für einzelne Zimmer oder gelegentliche Vermietung. Im Rahmen der EU-Verordnung 2024/1028 (Kurzzeitvermietung) müssen Plattformen in Gemeinden mit EU-konformem Verfahren die Registrierungsnummer abfragen und Buchungsdaten an die zuständige Behörde (in Deutschland u. a. über die Bundesnetzagentur) melden können.
Trage in deinem Inserat die Registrierungsnummer ein, falls deine Gemeinde eine vorschreibt. Ohne erforderliche Nummer kann saintbnb das Inserat zurückhalten oder entfernen.
2. Zweckentfremdung / Wohnraumschutz
In manchen Städten ist die Vermietung von Wohnraum an Touristen nur mit Genehmigung oder unter engen Voraussetzungen erlaubt. Beispiele:
- Berlin: oft Registrierung und Genehmigung nötig; Bußgelder können sehr hoch ausfallen (Höchstmaß bis 500.000 €).
- Mannheim: Registrierungspflicht auch bei einzelnen Zimmern / gelegentlicher Vermietung (Zweckentfremdungsverbotssatzung).
Ob und wie Zweckentfremdungsregeln bei dir gelten, erfährst du bei deiner Stadtverwaltung — nicht pauschal über diese Seite.
3. Meldepflicht, Beherbergungssteuer, Kurtaxe
- In vielen Orten musst du Gäste melden oder ein Gästeverzeichnis führen.
- Dresden und andere Städte erheben eine Beherbergungssteuer (auch auf möblierte Kurzzeitunterkünfte) — kläre Erhebung und Abführung mit der Stadt.
- In Tourismusregionen können Kurtaxe oder ähnliche Abgaben anfallen.
4. Regionale Beispiele (Auswahl)
Stadt Lörrach / Region
Für private Ferienwohnungen und Gästezimmer können Meldepflichten und Hinweise zu KONUS (Gästekarte) gelten. Informationen: Website der Stadt Lörrach (Tourismus / Gastgeber).
Berlin, Mannheim, Dresden
Siehe Abschnitte oben. Die konkreten Formulare und Fristen ändern sich — bitte die aktuelle Seite der jeweiligen Stadt nutzen.
Diese Liste ist unvollständig. Auch in anderen Orten (z. B. München, Hamburg, Freiburg) können eigene Regeln gelten.
5. Steuern
Einnahmen aus der Vermietung sind in der Regel steuerpflichtig (Einkommensteuer; ggf. Umsatzsteuer — Kleinunternehmerregelung prüfen). Die Plattform kann unter dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (DAC7 / PStTG) verpflichtet sein, Vermieterdaten und Umsätze an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Das entbindet dich nicht von deiner eigenen Steuererklärung.
6. Sicherheit & Hausregeln
Stelle sicher, dass die Unterkunft verkehrssicher ist (u. a. Rauchmelder, Fluchtwege, klare Check-in-Hinweise). Formuliere Hausregeln verständlich und halte sie im Inserat aktuell.
7. Was saintbnb tut — und was nicht
- Tut: AGB und diese Hinweise bereitstellen; Registrierungsnummer im Inserat ermöglichen; bei Kenntnis von Rechtsverstößen Inserate sperren/entfernen; gesetzlich vorgeschriebene Plattform-Meldungen.
- Tut nicht: deine Gemeinde-Anmeldung für dich erledigen; Garantie, dass dein Inserat überall legal ist; dich von Bußgeldern oder Steuerschulden freistellen.
8. Checkliste vor dem ersten Inserat
- Website der Gemeinde / Stadt zu „Kurzzeitvermietung“, „Zweckentfremdung“, „Fremdenbeherbergung“, „Beherbergungssteuer“ geprüft?
- Registrierungsnummer (falls nötig) beantragt und im Inserat hinterlegt?
- Steuerliche Einordnung geklärt (ggf. Steuerberatung)?
- AGB gelesen und im Konto bestätigt?
Fragen zur Plattform: hello@saintbnb.de
Keine Rechtsberatung. Stand: 26.10.2026. Bitte lokale Behörden und ggf. Anwalt/Steuerberater konsultieren.